Stiftungsrat
Die Mitgliedern des Stiftungsrates sind:
Frau Maike Abramowski, Westerende-Kirchloog
Herr Harald Albers, Hüllenerfehn
Herr Arno Ulrichs, als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Ihlow/Ostfriesland (seit 2022)
Herr Jelto Haneborger, Riepsterhammrich
Frau Gerda Janssen, Ihlowerfehn
Frau Daniela Köllmann, Ihlowerfehn
Herr Dr. Bernhard Schuirmann, Ludwigsdorf
Vorsitzende des Stiftungsrates seit 22.05.2024
Turnusgemäß wurde in der 19. Sitzung - nach zwei Jahren eine neue Vorsitzende und eine neue stellvertretender Vorsitzender gewählt:
Vorsitzende: Gerda Janssen
Stellv. Vorsitzender: Harald Albers
Vorsitzende des Stiftungsrates seit 28.09.2021
Turnusgemäß wurde in der 12. Sitzung - nach zwei Jahren ein neuer Vorsitzender und ein neuer stellvertretender Vorsitzender gewählt:
Vorsitzender: Bernhard Schuirmann
Stellv. Vorsitzender: Harald Albers
Vorsitzende des Stiftungsrates seit 19.08.2019
Turnusgemäß wurde in der sechsten Sitzung - nach zwei Jahren ein neuer Vorsitzender und eine neue stellvertretende Vorsitzende gewählt:
Vorsitzender: Jelto Haneborger
Stellv. Vorsitzende: Gerda Janssen
Der Stiftungsrat wählte in seiner ersten Sitzung, vom 15.08.2017 bis zum 19.08.2019:
Vorsitzende: Daniela Köllmann, Ihlowerfehn
stellv. Vorsitzender: Dr. Bernhard Schuirmann, Ludwigsdorf
Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig und erhalten keine finanziellen Zuwendungen aus dem Stiftungsvermögen.
Ehemalige Mitglieder des Stiftungsrates
2017 bis 2021: Johann Börgmann, als hauptamtlicher Bürgermeister der Gemeinde Ihlow/Ostfriesland
Aufgaben des Stiftungsrates
Der Stiftungsrat trifft die Grundsatzentscheidungen über die Förderpolitik der Stiftung nach Maßgabe des Willens der Stifter; er hat für eine dauerhafte und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks Sorge zu tragen. Dem Stiftungsrat obliegt die Überwachung der Verwaltung der Stiftung durch den Stiftungsträger. Er hat sicherzustellen, dass alle Maßnahmen des Stiftungsträgers der Erfüllung des Zwecks der Stiftung dienen.
Der Stiftungsrat hat insbesondere folgende Aufgaben und Befugnisse:
- Entscheidung über die Verwendung der Erträge der Stiftung und freiwilliger Zuwendungen an die Stiftung im Sinne der Satzung;
- Genehmigung des Wirtschaftsplanes;
- Prüfung des Rechenschaftsberichtes und Genehmigung des Jahresabschlusses;
- laufende Überwachung der Stiftungsverwaltung;
- Entlastung des Trägers der Stiftung;
- Zustimmung zur Veräußerung von Stiftungsvermögen;
- Zustimmung zur Übertragung der Trägerschaft der Stiftung auf einen Dritten.